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IBRRS 2020, 0182; IMRRS 2020, 0068; IVRRS 2020, 0024
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Gefahr einander widersprechender Entscheidungen: Teilurteil unzulässig!

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.12.2019 - 11 U 33/19

1. Ein Teilurteil darf nur ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widersprechende Entscheidungen, auch durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht.

2. Hängen Klage und Widerklage von denselben Vorfragen ab und kann über die Widerklage ein Endurteil nicht ergehen, kommt auch hinsichtlich der Klage ein Teilurteil nicht in Betracht. Dabei darf ein Teilurteil schon dann nicht ergehen, wenn die bloße Möglichkeit besteht, dass es in demselben Rechtsstreit im Instanzenzug zu widersprechenden Entscheidungen kommt.

3. Der Erlass eines Teilurteils über die Werklohnforderung des Unternehmers ist unzulässig, wenn der Besteller im Zusammenhang mit dem gleichen Bauvorhaben im Wege der Widerklage Rückforderungsansprüche wegen vermeintlich überzahlter Beträge geltend macht und noch eine Vertragskündigung im Raum steht.

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