OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2020 - 11 W 13/20
Erklärt der gerichtlich bestellte Sachverständige, dass er die Mitteilung des Klägers, dass dieser ein Einladungsschreiben nicht erhalten habe, nicht glaube, bringt er zum Ausdruck, dass er diese Mitteilung für falsch hält und der Kläger nicht die Wahrheit sagt. Das rechtfertigt die Besorgnis, dass der Sachverständige der Sache nicht unvoreingenommen gegenübersteht.
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