OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.01.2020 - 7 U 27/19
Beantragt ein Drittwiderspruchskläger die einstweilige Einstellung einer Teilungsversteigerung, muss die Einstellung gegen Sicherheitsleistung nicht - wie nach § 769 Abs. 1 Satz 2 ZPO - den Regelfall bilden, sondern das Erfordernis einer Sicherheitsleistung kann sich vornehmlich nach den Erfolgsaussichten der Klage richten.*)
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