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IBRRS 2018, 3165; IMRRS 2018, 1142; IVRRS 2018, 0472
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Einspruchsfrist beginnt mit Zustellung des Versäumnisurteils!

OLG Celle, Beschluss vom 23.08.2018 - 13 U 71/18

Die Zustellung eines entgegen § 313b Abs. 3 ZPO nicht mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehenen, im Ausland geltend zu machenden Versäumnisurteils setzt regelmäßig die Einspruchsfrist in Gang.*)

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