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IBRRS 2018, 0232; IMRRS 2018, 0073; IVRRS 2018, 0026
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Muss Staatskasse Gerichtskostenvorschuss zurückzahlen?

OLG Celle, Beschluss vom 04.01.2018 - 2 W 3/18

1. Gegen die Verrechnung geleisteter Kostenvorschüsse in einem Kostenansatz ist die Erinnerung des Vorschusspflichtigen nach § 66 Abs. 1 GKG eröffnet.*)

2. Der Vorschusspflichtige hat auch nach Beendigung des Verfahrens keinen Anspruch auf Erstattung der von ihm geleisteten und auf die Kostenschuld einer anderen Partei verrechneten Vorschüsse gegen die Staatskasse.*)

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