OLG Celle, Urteil vom 26.04.2017 - 7 U 5/17
In einem Rechtsstreit, in dem neben einer Werklohnforderung auch über vorprozessual entstandene Anwaltskosten gestritten wird, deren Höhe sich danach richtet, inwieweit die Werklohnforderung berechtigt ist, kann über die Anwaltskosten nicht vorab durch Teilurteil entschieden werden.*)
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