OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2019 - 8 U 180/18
Grundsätzlich ist das Gericht nicht befugt, einen Bausachverständigen gem. § 404a Abs. 1 ZPO zu einer Bauteilöffnung zu verpflichten. Ob das im Einzelfall anders beurteilt werden kann, hängt vom Ergebnis einer Interessenabwägung ab.*)
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