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IBRRS 2017, 2353; IMRRS 2017, 0960
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Kein Abzug von Sowieso-Kosten in der Wohngebäudeversicherung

OLG Celle, Beschluss vom 06.02.2017 - 8 U 5/17

Den Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung trifft keine Verpflichtung, vorrangig beim Schadensverursacher Regress zu nehmen. Der Versicherer ist in diesem Fall nicht berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung zu reduzieren.

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Dokument öffnen IBR 2017, 1042 (nur online)