OLG Celle, Beschluss vom 06.02.2017 - 8 U 5/17
Den Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung trifft keine Verpflichtung, vorrangig beim Schadensverursacher Regress zu nehmen. Der Versicherer ist in diesem Fall nicht berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung zu reduzieren.
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