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IBRRS 2017, 2943; IMRRS 2017, 1231
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Vorschuss überschritten: Vergütung wird gekappt!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2017 - 10 W 376/17

Der Sachverständige erhält nur eine Vergütung in Höhe des Auslagenvorschusses, wenn die Vergütung den angeforderten Auslagenvorschuss erheblich - also um mehr als 20% - übersteigt und der Sachverständige auf diesen Umstand nicht rechtzeitighingewiesen hat.

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