OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2017 - 10 W 376/17
Der Sachverständige erhält nur eine Vergütung in Höhe des Auslagenvorschusses, wenn die Vergütung den angeforderten Auslagenvorschuss erheblich - also um mehr als 20% - übersteigt und der Sachverständige auf diesen Umstand nicht rechtzeitighingewiesen hat.
Volltext