OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2018 - 21 U 39/18
Endet aufgrund einer Änderungsvereinbarung das zwischen den Vertragsparteien bestehende Auftragsverhältnis durch Zeitablauf, fällt der rechtliche Grund für die Zahlungen des Auftraggebers "später weg", kann er die von ihm geleisteten Zahlungen zurückfordern, wenn der Auftragnehmer die seinen Abschlagsrechnungen zugrunde liegenden Leistungen nicht erbracht hat.
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