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IBRRS 2023, 0554; IMRRS 2023, 0260
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Anerkannte Regeln der Technik gelten auch für Solarleuchten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2023 - 5 U 254/21

Verpflichtet sich ein Bauträger zur Errichtung von Solarlampen, so müssen diese den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und wie netzgebundene Lampen leuchten. Dies kann nur im Bauträgervertrag, nicht jedoch in der Bezugsurkunde abbedungen werden.

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