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IBRRS 2021, 0019; IMRRS 2021, 0014
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Pflanzenschutz falsch ausgebracht: Landwirt haftet Nachbarn für Ernteausfälle!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2020 - 5 U 343/19

Wird ein Grundstück durch auf einem Nachbargrundstück ausgebrachte chemische Mittel oberhalb zulässiger Grenz- oder Richtwerte verunreinigt, liegt keine vom Eigentümer des verunreinigten Grundstücks hinzunehmende unwesentliche Beeinträchtigung i.S.d. § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB vor.

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Dokument öffnen IBR 2021, 1015 (nur online)