OLG Dresden, Beschluss vom 09.01.2019 - 4 U 1197/18
Eine Gehörsrüge kann nicht auf den Vorwurf gestützt werden, das Berufungsgericht habe entgegen einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung und unter Verstoß gegen das Willkürverbot eine Berufung durch Beschluss zurückgewiesen.*)
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