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IBRRS 2020, 0878; IMRRS 2020, 0353
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Schuldner insolvent: Anwalt haftet nicht für Pflichtverletzung!

OLG Dresden, Beschluss vom 03.02.2020 - 4 W 918/19

1. An der haftungsausfüllenden Kausalität eines Anwaltsverschulden fehlt es, wenn infolge dessen zwar das Prozessziel verfehlt wird, die Forderung aber wegen Vermögenslosigkeit des in Anspruch Genommenen ohnehin nicht hätte durchgesetzt werden können.*)

2. Ein Franchisevertrag ist ein Ratenlieferungsvertrag im Sinne von § 510 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Ist die Belehrung über das Widerrufsrecht fehlerhaft, kann er innerhalb von zwölf Monaten und 14 Tagen widerrufen werden.*)

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