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IBRRS 2021, 2925; IMRRS 2021, 1081
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Mangelnde Sorgfalt ist kein Befangenheitsgrund!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.08.2021 - 17 W 12/21

1. Die von dem Sachverständigen in dem Gutachten offenbarte unvollständige Tatsachengrundlage rechtfertigt nicht die Besorgnis der Befangenheit.*)

2. Der Vorwurf mangelnder Sorgfalt bei der Gutachtenerstellung gibt - auch in der Gesamtschau - grundsätzlich keinen Anlass zur Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen.*)

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