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IBRRS 2021, 0896; IMRRS 2021, 0343; IVRRS 2021, 0162
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Befangenheitsantrag ist innerhalb der Stellungnahmefrist zu stellen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.02.2021 - 17 W 5/21

Der Antrag, einen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, kann im selbständigen Beweisverfahren innerhalb der Frist zur Stellungnahme gem. § 411 Abs. 4 ZPO gestellt werden. Die angemessene Frist zur Geltendmachung weiterer Einwendungen berechnet sich grundsätzlich nach der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch.*)

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Dokument öffnen IBR 2021, 271