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IBRRS 2019, 3071; IMRRS 2019, 1159; IVRRS 2019, 0454
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Räumung von Gewerberaum per einstweiliger Verfügung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.09.2019 - 2 U 61/19

1. Wenn die Voraussetzungen des für Wohnraum geltenden § 940a Abs. 2 ZPO vorliegen (Vermieter hat Räumungstitel gegen Mieter, aber ein Dritter nutzt das Mietobjekt, was der Vermieter erst nach Erlass des Räumungsurteils erfährt), kann auch die Räumung von Gewerberaum per einstweiliger Verfügung angeordnet werden.

2. § 940a Abs. 2 ZPO ist zwar weder direkt noch analog auf Gewerberäume anwendbar. Die Wertung ist aber übertragbar.

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