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IBRRS 2019, 0353; IMRRS 2019, 0132; IVRRS 2019, 0050
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Erledigung zwischen An- und Rechtshängigkeit: Klageänderung zulässig!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.01.2019 - 22 W 43/18

Auch nach der Neufassung des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ist es im Fall der Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage zulässig, die Klage auf Feststellung der Kostentragung zu ändern.*)

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