OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.02.2021 - 22 W 5/21
1. Reicht eine nicht anwaltlich vertretene Partei Klage beim Landgericht ein und nimmt sie später zurück, ist die Gerichtsgebühr entstanden.*)
2. Unter den Voraussetzungen des § 21 GKG kann in diesem Fall von einer Erhebung abgesehen werden.*)
Volltext