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IBRRS 2018, 1374; IMRRS 2018, 0497; IVRRS 2018, 0213
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Vermieterpfandrecht: Frist für Bekanntmachung der Versteigerung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.03.2018 - 24 W 63/17

Auch bei einer Pfandversteigerung aufgrund eines gesetzlichen Pfandrechts muss die Versteigerung in der Regel mindestens eine Woche und höchstens zwei Wochen vor dem Versteigerungstermin öffentlich bekannt gemacht werden.*)

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