OLG Frankfurt, Urteil vom 19.08.2019 - 29 U 113/18
Wenn eine Partei die Gegenseite so konkret und eindeutig auf die Anforderungen an die Substanziierung ihres Vortrags hinweist, dass das Gericht dem nichts hinzufügen könnte, ist ein gerichtlicher Hinweis hierauf entbehrlich.
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