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IBRRS 2018, 2273; IMRRS 2018, 0828; IVRRS 2018, 0339
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Vorprozessuale Geschäftsgebühr eingeklagt, volle Verfahrensgebühr erhalten!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.06.2018 - 6 W 49/18

Im Rahmen des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs kann der Kläger die volle Erstattung der Verfahrensgebühr auch dann verlangen, wenn er wegen eines eingeklagten materiell-rechtlichen Anspruchs auf Erstattung einer vorprozessualen Geschäftsgebühr zunächst nur Erstattung einer eine 0,65-Verfahrensgebühr verlangt, auf den materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch jedoch sodann verzichtet hat; dies gilt unabhängig davon, ob der materiell-rechtliche Erstattungsanspruch tatsächlich bestand oder nicht.*)

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