OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.10.2018 - 6 W 83/18
Eine Terminsgebühr nach Ziff. 3104 VV-RVG fällt auch an, wenn in einem vor der mündlichen Verhandlung zwischen den Parteivertretern geführten Telefongespräch der Vorschlag erörtert wird, die Berufung zurückzunehmen und die Kosten gegeneinander aufzuheben.*)
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