OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.10.2018 - 6 W 87/18
Nach Verfahrensunterbrechung durch Insolvenz einer Partei bleibt die Kostenfestsetzung aus einer Kostengrundentscheidung, die andere Verfahrensbeteiligte als die insolvente Partei betrifft (hier Streithelfer der insolventen Partei und deren Gegner), möglich.*)
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