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IBRRS 2019, 0218; IMRRS 2019, 0085
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Freistellungsanspruch wird nicht verzinst!

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.12.2018 - 8 U 53/17

Ein Freistellungsanspruch ist keine Geldschuld im Sinne des § 288 Abs. 1 BGB.*)

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