Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2018, 2046; IMRRS 2018, 0739; IVRRS 2018, 0306
IconAlle Sachgebiete
Mitwirkung an Abgabe einer gemeinsamen Erklärung: Familiengericht ist zuständig!

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.10.2017 - 8 WF 7/17

Der Anspruch auf Mitwirkung an der Abgabe einer gemeinsamen Erklärung gegenüber dem gemeinsamen Vermieter im Sinne des § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB ist im Verfahren der sonstigen Familienstreitsachen zu behandeln.*)

Dokument öffnen Volltext