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IBRRS 2017, 3664; IMRRS 2017, 1527; IVRRS 2017, 0596
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Widerruf der Untermieterlaubnis: Wie bemisst sich der Streitwert?

OLG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2017 - 8 W 41/17

Der Streitwert einer Klage auf Feststellung, dass der Widerruf einer im Mietvertrag erteilten Erlaubnis zur Untervermietung unwirksam sei, bemisst sich ebenso wie eine Klage auf Erteilung der Untermieterlaubnis nach dem 3,5-fachen des Jahresbetrages der Untermiete.*)

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