OLG Köln, Urteil vom 15.03.2021 - 5 U 100/20
Ein Anspruch auf Erstattung eines sog. Beweissicherungsgutachtens folgt - zumindest im Regelfall - weder aus dem nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch noch aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag.
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