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IBRRS 2020, 0686; IMRRS 2020, 0261; IVRRS 2020, 0110
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Streitwert einer Feststellungsklage wegen unberechtigter außerordentlicher Kündigung?

OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2019 - 7 U 46/17

1. Bei einer Klage auf Feststellung, dass es sich bei einer vom Auftraggeber ausgesprochenen Kündigung eines Ingenieurvertrags nicht um eine berechtigte außerordentliche Kündigung handelt, sind in den Streitwert auch die vom Beklagten geltend gemachten Schadensersatzansprüche einzurechnen.

2. Das wirtschaftliche Interesse des Ingenieurs an einer solchen negativen Feststellungsklage wird weder durch das von ihm für die erbrachten Leistungen geltend gemachte Honorar noch durch die Abwehr eines vom Auftraggeber geltend gemachten Überzahlungsanspruchs zutreffend abgebildet.

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