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IBRRS 2020, 2747; IMRRS 2020, 1118; IVRRS 2020, 0483
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Akteneinsicht durch Dritte: Nur eingeschränkter Anspruch!

OLG Köln, Beschluss vom 07.03.2016 - 7 VA 11/15

Das rechtliche Interesse auf Einsichtnahme in die Akte eines zwischen Dritten geführten Verfahrens erschöpft sich auf die Unterlagen, die eine sachliche Befassung mit den Punkten haben, für die der Antragsteller des Akteneinsichtsgesuchs ein Interesse darlegen kann.

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Dokument öffnen IBR 2020, 1061 (nur online)