OLG Köln, Beschluss vom 07.03.2016 - 7 VA 11/15
Das rechtliche Interesse auf Einsichtnahme in die Akte eines zwischen Dritten geführten Verfahrens erschöpft sich auf die Unterlagen, die eine sachliche Befassung mit den Punkten haben, für die der Antragsteller des Akteneinsichtsgesuchs ein Interesse darlegen kann.
Volltext