OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2020 - 12 U 52/19
1. Eine Hecke ist eine Gruppe gleichartig wachsender Gehölze, die in langer und schmaler Erstreckung in einer Linie aneinandergereiht sind. Wesentlich ist dabei die Geschlossenheit der Pflanzenkörper untereinander zu einer wandartigen Formation. Dem Heckencharakter steht nicht entgegen, wenn die Hecke an einer oder mehreren Stellen unterbrochen ist, solange ihre sichthemmende, abschirmende Funktion noch besteht. Hecken können als Grenzeinrichtung dienen.
2. Thujen, die den Charakter einer Baumreihe haben, müssen den Grenzabstand einhalten.
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