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IBRRS 2023, 0636; IMRRS 2023, 0295
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Testamentsvollstreckung beendet: Nachweis durch Bescheinigung des Nachlassgerichts!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.09.2022 - 19 W 64/21

Der Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung kann gegenüber dem Grundbuchamt auch durch eine entsprechende Bescheinigung des zuständigen Nachlassgerichts geführt werden.*)

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