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IBRRS 2018, 3791; IMRRS 2018, 1384; IVRRS 2018, 0578
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Primäre Aufgabe des Berufungsgerichts ist die Rechtsfehlerkontrolle

OLG München, Beschluss vom 12.07.2018 - 13 U 2892/17 Bau

Im Rahmen der Rechtsfehlerkontrolle ist der Senat des OLG gem. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO verpflichtet, erneute bzw. eigene Feststellungen zu treffen, soweit konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen.

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