OLG München, Urteil vom 26.10.2017 - 23 U 1682/17
1. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten sowie die Ausübung eines Minderungsrechts stehen der Aufrechnung i.S.d. § 302 ZPO nicht gleich, der Erlass eines Vorbehaltsurteils ist in derartigen Fällen nicht möglich.*)
2. Der Erlass eines Vorbehaltsurteils ist zudem grundsätzlich ermessensfehlerhaft, wenn der Beklagte mit einem Anspruch auf Mängelbeseitigungskosten gegen den Kaufpreisanspruch des Klägers aufrechnet.*)
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