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IBRRS 2019, 1053; IMRRS 2019, 0399; IVRRS 2019, 0153
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Vergleich über wiederkehrende Leistungen: Wie hoch ist Vergleichsmehrwert?

OLG München, Beschluss vom 15.03.2019 - 24 W 278/19

§ 9 ZPO (in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG) findet auf die Bestimmung eines Vergleichsmehrwerts Anwendung, wenn die Parteien sich über nicht rechtshängig gewesene wiederkehrende Leistungen verglichen haben.*)

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