Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2017, 3579; IMRRS 2017, 1490
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Ablehnungsantrag ist kein Mittel zur Fehlerkontrolle!

OLG München, Beschluss vom 16.10.2017 - 28 W 1615/17

Unrichtige Feststellungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen können grundsätzlich nicht im Wege der Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit geltend gemacht werden. Einwände gegen das Gutachten sind durch Anhörung des Sachverständigen oder schriftliche Ergänzung oder durch weitere Gutachten zu berücksichtigen.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2017, 711