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IBRRS 2017, 3504; IMRRS 2017, 1464; IVRRS 2017, 0573
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Bayerische Bürgermeister dürfen alles!

OLG München, Beschluss vom 12.10.2017 - 34 Wx 325/17

Die organschaftliche Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde ist im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt; infolgedessen wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters berechtigt und verpflichtet. Der Vorlage eines Gemeinderatsbeschlusses zur Grundbucheintragung bedarf es daher nicht (Anschluss an BGH, IBR 2017, 166).*)

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