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IBRRS 2020, 1201; IMRRS 2020, 0503
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Ergänzungspfleger vertritt Enkel: Bedarf Eigentumsübertragung familiengerichtlicher Genehmigung?

OLG München, Beschluss vom 29.04.2020 - 34 Wx 341/18

Die Übertragung von Wohnungs- und Teileigentum durch die Großeltern auf ihren von einem Ergänzungspfleger vertretenen Enkel bedarf auch dann keiner familiengerichtlichen Genehmigung gemäß § 1821 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Nr. 1 BGB, wenn in dem Vertrag die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des durch Rückforderung bedingten Rückübereignungsanspruchs vorgesehen, die Haftung des Minderjährigen aber zuverlässig auf das ihm unentgeltlich Zugewandte beschränkt ist.*)

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