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IBRRS 2017, 3124; IMRRS 2017, 1302; IVRRS 2017, 0506
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"Scheinuntervermietung" kann einstweilen untersagt werden!

OLG München, Beschluss vom 04.09.2017 - 7 W 1375/17

1. Um zu verhindern, dass die Räumung trotz entsprechender Titelumschreibungen (§ 727 ZPO) mittels immer neuer "Untermieter" immer wieder vereitelt wird, kann der Vermieter eine strafbewehrte einstweilige Verfügung beantragen, mit der dem vormaligen Mieter die Gebrauchsüberlassungen an Dritte untersagt wird.

2. Diesem Vorgehen kann auch nicht die Möglichkeit eines Klauselumschreibungsverfahrens entgegengehalten werden.

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