OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.08.2018 - 13 W 1095/18
1. Der bei der Klärung von Architekten-Vergütungsansprüchen gerichtlich einbezogene Sachverständige macht sich nicht dadurch befangen, dass er betreffend die Anwendung bestimmter Regelungen der HOAI in seinem Gutachten neben technischen Angaben rechtliche Ausführungen liefert.
2. Wird der Sachverständige in einem Ablehnungsgesuch heftig angegangen und kontert er mit starken Formulierungen, ergibt dies noch nicht seine Befangenheit.
Volltext