Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 2114; IMRRS 2020, 0896
IconAlle Sachgebiete
Kann Auflassungsvormerkung für einen erwerbenden Ehegatten allein eingetragen werden?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.07.2020 - 15 W 985/20

Eine Auflassungsvormerkung für einen erwerbenden Ehegatten allein kann auch dann in das Grundbuch eingetragen werden, wenn das Grundbuchamt weiß, dass das Grundstück in eheliches Gesamtgut fällt. Dies gilt für Ehegatten, die Miteigentumsanteile erwerben, entsprechend. Bei einer korrespondierenden vertraglichen Verpflichtung kann eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten beider Ehegatten als Miteigentümer eingetragen werden.*)

Dokument öffnen Volltext