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IBRRS 2019, 2550; IMRRS 2019, 0941
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Lediglich Versäumnisurteil beantragt: Nur 0,5 Terminsgebühr!

OLG Naumburg, Beschluss vom 10.04.2019 - 12 W 43/18

Die Terminsgebühr reduziert sich bei Wahrnehmung eines Termins, in dem eine Partei nicht erschienen ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil gestellt wird, auf 0,5.

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