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IBRRS 2018, 3617; IMRRS 2018, 1310; IVRRS 2018, 0540
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Zwangssicherungshypothek gegen Erbbauberechtigten?

OLG Rostock, Beschluss vom 24.05.2018 - 3 W 146/17

Ein Gläubiger, der gegen einen Erbbauberechtigten einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt hat, kann vom Grundstückseigentümer die Zustimmung zur Eintragung einer Zwangssicherungshypothek dann nicht mehr verlangen, wenn der Erbbauberechtigte zwischenzeitlich sein Erbbaurecht wirksam auf einen Dritten übertragen hat.*)

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Dokument öffnen IVR 2018, 150