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IBRRS 2021, 2237; IMRRS 2021, 0817
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Konkludentes Zurückbehaltungsrecht schließt Verzug aus

OLG Schleswig, Urteil vom 12.05.2021 - 12 U 116/20

Der Mieter kann sich auf ein zustehendes Zurückbehaltungsrecht auch konkludent berufen. Ein solches Zurückbehaltungsrecht schließt den Verzug und damit die Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB aus.

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Dokument öffnen IMR 2021, 1072 (nur online)