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IBRRS 2020, 2025; IMRRS 2020, 0868; IVRRS 2020, 0362
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Bauarbeiten abgeschlossen: Mobiles Verkehrsschild ist zeitnah zu entfernen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 11.02.2020 - 7 U 260/19

1. Ein mobiles Verkehrsschild ist nach Beendigung der Baustelle und Ablauf der Genehmigungsdauer unverzüglich wieder zu entfernen.

2. Die Verkehrsregelung mittels Verkehrszeichen ist eine hoheitliche Aufgabe. Die Straßenbaubehörde kann sich ihrer Verkehrssicherungspflicht für von ihr veranlasste Bauarbeiten deshalb nicht mit der Begründung entziehen, sie habe mit dem Aufstellen und Entfernen des Verkehrsschilds einen Bauunternehmer beauftragt.

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Dokument öffnen IBR 2020, 459