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IBRRS 2023, 0785; IMRRS 2023, 0355
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Auch wenn du nicht weiter weißt, gründe besser keinen Arbeitskreis!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.06.2022 - 3 W 26/22

Gehören sowohl der gerichtlich bestellte Sachverständige als auch der Geschäftsführer einer der Parteien oder eines Streithelfers einem aus nur wenigen Mitgliedern bestehenden Arbeitskreis eines Verbandes an, der gerade zu derjenigen Materie ins Leben gerufen wurde, die der Sachverständige im Streitfall begutachten soll, so ist diese längerfristige fachliche Verbundenheit aus Sicht der anderen Partei geeignet, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu wecken.*)

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Dokument öffnen IBR 2023, 320