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IBRRS 2020, 2924; IMRRS 2020, 1191; IVRRS 2020, 0526
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Antragsrücknahme bedarf keiner Zustimmung des Gegners!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.09.2020 - 2 U 24/20

Zur Rücknahme eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bedarf es auch nach mündlicher Verhandlung nicht der Zustimmung des Gegners.*)

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