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IBRRS 2020, 2029; IMRRS 2020, 0871
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Güteverfahren ist kein verwaltungsgerichtliches Streitverfahren!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2020 - 11 N 56.18

Eine Genehmigung, die auf der Grundlage eines in einem Güteverfahren geschlossenen Vergleichs erteilt wurde, ist nicht gem. § 1 Abs. 1 Satz 4 UmwRG "aufgrund einer Entscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren erlassen worden".*)

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