OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2017 - 12 N 26.17
Die Benennung und Fortschreibung der tatsächlichen Nutzung eines Berliner Grundstücks im Liegenschaftskataster ist nicht auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet und daher kein Verwaltungsakt (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.02.2007 - 12 B 12.06 für das Land Brandenburg).*)
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