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IBRRS 2020, 2801; IMRRS 2020, 1144; IVRRS 2020, 0502
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Hinnahme eines illegalen Zustands begründet keinen Vertrauenstatbestand!

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.07.2020 - 2 M 119/20

Die Hinnahme eines illegalen Zustands durch die zuständige Behörde begründet keinen Vertrauenstatbestand darauf, die Behörde werde gegen den illegalen Zustand nicht einschreiten.*)

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